ahnenforschung? nein danke!
ausgerechnet die mama vom h., jahrgang 29 genau wie mein vater, kam vor ungefähr zwei monaten auf die idee, dass sie jetzt irgendwie doch gerne wissen würde, ob denn noch verwandte ihrerseits mütterlicherseits irgendwo zu finden seien. ob ich da nicht im internet schauen könne, weil ich könne das doch bestimmt usw. usf.
also googelte ich mit ihren angaben und kam recht bald zu einer seite, die - und zwar genau das und NICHTS sonst, wie ja nicht so unüblich eine registrierung per e-mail verlangte, damit man dann die entsprechenden abfragen durchführen könne.
also registrierte ich mich, um sehr bald darauf festzustellen, dass die seite wenig ergiebig und für meine recherche ziemlich unbrauchbar war. ich kann mich an keinen hinweis auf irgendwelche kosten erinnern, geschweige denn dass ich irgendwo zugestimmt hätte, etwas zu bezahlen.
--------
und nun erhalte ich schon das zweite reichlich seltsame e-mail.
ned amoi ignoriern, sagt man bei uns so schön, eine bodenlose frechheit find ich´s trotzdem. der rest darf überflogen werden, die ip hab ich vorsichtshalber gändert;-) außerdem war ich beim h., - glaub ich jedenfalls ...
Sehr geehrte Frau Sowieso
Sie haben unseren Service genlogie.net bestellt, den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert.
Trotz der Rechnung vom 2007-09-24 und der 1. Mahnung vom 2007-10-11 haben Sie noch nicht reagiert.
Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 09.09.2007 18:49:47 mit der IP 84.116.187.34 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.
Laut unseren Unterlagen wurden bei Ihrer Registrierung falsche Daten angegeben. Folgende Angaben liegen uns vor:
Sowieso Sowieso
Irgendwostraße 67
1220 Wien
Österreich
Geburtstag: 1928-03-02
Bitte teilen Sie uns die korrekten Daten umgehend mit.
Wir erwarten innerhalb der nächsten 7 Tage eine Reaktion Ihrerseits, ansonsten müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und gegebenenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten.
Folgende gespeicherte Daten können wir den Ermittlungsbehörden vorlegen:
- Registriert am 09.09.2007 18:49:47 mit der IP 84.116.187.34
- Anmeldung verifizert am 09.09.2007 18:50:46 mit der IP IP 84.116.187.34 in Verbindung mit der Email-Adresse: emailadresse@gmx.at
- Anzahl Login auf genlogie.net: 1, letzter Login am 09.09.2007 18:50:46 mit der IP 84.114.178.61IP 84.116.187.34
Da wir keinerlei Interesse haben, gegen Sie weitere Schritte einzuleiten, geben wir Ihnen nun letztmalig die Chance, den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 10 Tage auf folgendes Konto einzuzahlen:
Betrag: 60,00 Euro - Rechnung vom 2007-09-24
Mahngebühr: 3,50 Euro - Gebühren 2. Mahnung
Bereits bezahlt: 0,00 Euro
Zahlungsempfänger: Zentrale Abrechnung I (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Kontonummer: 502 106 18
Bankleitzahl: 520 900 00
Kreditinstitut: Kasseler Bank
Verwendungszweck: GEN-1209154/1394467
offener Betrag: 63,50 Euro
------------------------------------------------
IBAN: DE77 5209 0000 0050 2106 18
SWIFT-BIC: GENODE51KS1
------------------------------------------------
Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir den Fall prüfen und gegenenfalls oben genannte Schritte einleiten.
Wichtiger Hinweis:
Sollten Sie mit absoluter Sicherheit sagen können, dass Sie Ihre Daten niemals auf der oben genannten Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet. Jedoch bitten wir Sie, eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.
Wenn sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.
Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.
------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Genlogie Support-Team
Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz
Email: service@genlogie.net
Telefon: 00 42 36 63 90 39 26
Telefax: 00 42 36 63 90 39 25
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
also googelte ich mit ihren angaben und kam recht bald zu einer seite, die - und zwar genau das und NICHTS sonst, wie ja nicht so unüblich eine registrierung per e-mail verlangte, damit man dann die entsprechenden abfragen durchführen könne.
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und nun erhalte ich schon das zweite reichlich seltsame e-mail.
ned amoi ignoriern, sagt man bei uns so schön, eine bodenlose frechheit find ich´s trotzdem. der rest darf überflogen werden, die ip hab ich vorsichtshalber gändert;-) außerdem war ich beim h., - glaub ich jedenfalls ...
Sehr geehrte Frau Sowieso
Sie haben unseren Service genlogie.net bestellt, den offenen Rechnungsbetrag jedoch noch immer nicht beglichen. Während der Anmeldung haben Sie uns explizit bestätigt, dass Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind. Über die Vertragsbedingungen und die anfallenden Kosten waren Sie entsprechend informiert.
Trotz der Rechnung vom 2007-09-24 und der 1. Mahnung vom 2007-10-11 haben Sie noch nicht reagiert.
Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 09.09.2007 18:49:47 mit der IP 84.116.187.34 einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.
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Sowieso Sowieso
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Geburtstag: 1928-03-02
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Mahngebühr: 3,50 Euro - Gebühren 2. Mahnung
Bereits bezahlt: 0,00 Euro
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Wenn sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.
Sollten Sie den Betrag bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Service-Center.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Genlogie Support-Team
Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
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Email: service@genlogie.net
Telefon: 00 42 36 63 90 39 26
Telefax: 00 42 36 63 90 39 25
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
la-mamma - 12. Nov, 21:12
4 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
795 mal angeklickt. oder gar gelesen?
testsiegerin - 12. Nov, 22:34
liebe frau sowieso
ich brauch dir wohl nicht zu erzählen, dass die noch keinen einzigen prozess angestrengt haben.
ich hab bei beiden kindern (einer hat an einem quiz teilgenommen, bei dem er ausgeschieden ist, obwohl er geantwortet hat, dass die hauptstadt von frankreich paris ist, die andere wird 95, laut lebensprognose) bis jetzt alle "letzten mahnungen" ignoriert.
aber in diversen foren hab ich gelesen, wie viele leute da drauf reinfallen und aus angst und panik vor einem inkassobüro etc. dann doch zahlen.
eine schweinerei ist das. eine bodenlose.
ich brauch dir wohl nicht zu erzählen, dass die noch keinen einzigen prozess angestrengt haben.
ich hab bei beiden kindern (einer hat an einem quiz teilgenommen, bei dem er ausgeschieden ist, obwohl er geantwortet hat, dass die hauptstadt von frankreich paris ist, die andere wird 95, laut lebensprognose) bis jetzt alle "letzten mahnungen" ignoriert.
aber in diversen foren hab ich gelesen, wie viele leute da drauf reinfallen und aus angst und panik vor einem inkassobüro etc. dann doch zahlen.
eine schweinerei ist das. eine bodenlose.
der h. (Gast) - 12. Nov, 22:41
2 minuten googlen kann wunder wirken:
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https://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
https://www.verbraucherrechtliches.de/2007/06/08/vzbv-gewinnt-gegen-internet-vertragsfalle/
vzbv gewinnt gegen Internet-Vertragsfalle
Freitag, 8. Juni 2007
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die Internet Service AG erstritten. Dieses Unternehmen ist bereits seit Monaten als Betreiber zahlreicher Vertragsfallen bekannt und wurde nun vom Landgericht Landgericht Stuttgart unter anderem verurteilt, es künftig zu unterlassen,
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https://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
https://www.verbraucherrechtliches.de/2007/06/08/vzbv-gewinnt-gegen-internet-vertragsfalle/
vzbv gewinnt gegen Internet-Vertragsfalle
Freitag, 8. Juni 2007
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die Internet Service AG erstritten. Dieses Unternehmen ist bereits seit Monaten als Betreiber zahlreicher Vertragsfallen bekannt und wurde nun vom Landgericht Landgericht Stuttgart unter anderem verurteilt, es künftig zu unterlassen,
la-mamma - 13. Nov, 08:00
ein großes dankeschön an den h.
das ist sehr beruhigend, was du mir da geschrieben und zitiert hast, denn im grunde bin ich natürlich auch ein "good citizen", der weiß, was ein vertrag ist. (hab mich in letzter zeit auch über diesbezügliche mankos bei e-bay-nutzern gewundert ...) aber zurück zu dem: offensichtlich soll da wohl auch diktion des schreibens einschüchternd wirken - momentan neige ich noch dazu, gar nichts zu machen, also auch keinerlei schriftlichen auskünfte (mit richtigen angaben zB.) zu machen - denn name und adresse erfinde ich bei internetformularen grundsätzlich ... und die im schreiben angeführte ip-adresse hab ich noch nicht einmal nachgeprüft, aber auch da hat das nachlesen geholfen ...
und @testsiegerin: auch danke für deinen zuspruch und -
stimmt, mit kindern im i-net ist es ja wieder was anderes (s. link...) diesbezüglich passt grad auch: wenn sie zB. nicht rechtzeitig die bei erhalt (!) kostenpflichtigen sms am auf die mama angemeldeten tarifhandy abbestellen - hier hat mir der betreiber dann einfach so 10 euro gutgeschrieben, da bin ich dann auch irgendwie davon ausgegangen, dass er eigentlich im unrecht war.
und @testsiegerin: auch danke für deinen zuspruch und -
stimmt, mit kindern im i-net ist es ja wieder was anderes (s. link...) diesbezüglich passt grad auch: wenn sie zB. nicht rechtzeitig die bei erhalt (!) kostenpflichtigen sms am auf die mama angemeldeten tarifhandy abbestellen - hier hat mir der betreiber dann einfach so 10 euro gutgeschrieben, da bin ich dann auch irgendwie davon ausgegangen, dass er eigentlich im unrecht war.
MadProfessor - 15. Nov, 15:57
starkes Stück
ich finde, man sollte mit den gleichen Waffen zurückschiessen. Ich weiss allerdings nicht, ob solche Dienstebetreiber sich davon abhalten lassen, weiter solchen Unfug auszuüben.
Ist wahrscheinlich wie bei diesen Baufirmen, die ihre Arbeitnehmer um Ihr Gehalt prellen. Wenn das Gehalt eingeklagt werden soll, sind diese Firmen schon längst nicht mehr existent, dafür hat der Betreiber eine neue, andere Firma gegründet und das Spiel beginnt von vorn.
Ist wahrscheinlich wie bei diesen Baufirmen, die ihre Arbeitnehmer um Ihr Gehalt prellen. Wenn das Gehalt eingeklagt werden soll, sind diese Firmen schon längst nicht mehr existent, dafür hat der Betreiber eine neue, andere Firma gegründet und das Spiel beginnt von vorn.
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