1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
vzbv gewinnt gegen Internet-Vertragsfalle
Freitag, 8. Juni 2007
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die Internet Service AG erstritten. Dieses Unternehmen ist bereits seit Monaten als Betreiber zahlreicher Vertragsfallen bekannt und wurde nun vom Landgericht Landgericht Stuttgart unter anderem verurteilt, es künftig zu unterlassen,
das ist sehr beruhigend, was du mir da geschrieben und zitiert hast, denn im grunde bin ich natürlich auch ein "good citizen", der weiß, was ein vertrag ist. (hab mich in letzter zeit auch über diesbezügliche mankos bei e-bay-nutzern gewundert ...) aber zurück zu dem: offensichtlich soll da wohl auch diktion des schreibens einschüchternd wirken - momentan neige ich noch dazu, gar nichts zu machen, also auch keinerlei schriftlichen auskünfte (mit richtigen angaben zB.) zu machen - denn name und adresse erfinde ich bei internetformularen grundsätzlich ... und die im schreiben angeführte ip-adresse hab ich noch nicht einmal nachgeprüft, aber auch da hat das nachlesen geholfen ...
und @testsiegerin: auch danke für deinen zuspruch und -
stimmt, mit kindern im i-net ist es ja wieder was anderes (s. link...) diesbezüglich passt grad auch: wenn sie zB. nicht rechtzeitig die bei erhalt (!) kostenpflichtigen sms am auf die mama angemeldeten tarifhandy abbestellen - hier hat mir der betreiber dann einfach so 10 euro gutgeschrieben, da bin ich dann auch irgendwie davon ausgegangen, dass er eigentlich im unrecht war.
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https://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/
1. Ich hab mich angemeldet, aber der Preis stand in den AGB bzw. im Kleingedruckten unten am Seitenrand. Das hab ich dummerweise überlesen. Muss ich jetzt zahlen?
Man muss sich immer Folgendes vor Augen führen: der Preis ist einer der wesentlichsten Punkte eines Vertrages. Daher genügt es natürlich nicht, wenn der Preis irgendwo an unscheinbarer Stelle auftaucht und daher leicht übersehen werden kann. Über ihn muss beim Anmeldeprozess deutlich sichtbar informiert werden. Das ist nicht der Fall, wenn der Preis nur in den AGB steht oder weit unterhalb des Anmeldeformulares, so dass man ihn nur sieht, wenn man nach unten scrollt. In all diesen Fällen kann man die Zahlungsforderung ohne weiteres abwehren.
Man sollte den Betreibern mitteilen, dass man aufgrund der unzureichenden Preisinformation nicht von einem kostenpflichtigen Angebot ausgegangen ist und daher einen einen entsprechenden Vertrag auch nicht schließen wollte. Die Verbraucherzentrale Berlin bietet auf Ihrer Internetseite einen Musterbrief für die Betroffenen der Seiten lebenserwartung.de und lebensprognose.com an (vgl. hier).
Wenn man dies den Betreibern geschrieben hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf (siehe hierzu Frage 3).
https://www.verbraucherrechtliches.de/2007/06/08/vzbv-gewinnt-gegen-internet-vertragsfalle/
vzbv gewinnt gegen Internet-Vertragsfalle
Freitag, 8. Juni 2007
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ein Urteil gegen die Internet Service AG erstritten. Dieses Unternehmen ist bereits seit Monaten als Betreiber zahlreicher Vertragsfallen bekannt und wurde nun vom Landgericht Landgericht Stuttgart unter anderem verurteilt, es künftig zu unterlassen,
ein großes dankeschön an den h.
und @testsiegerin: auch danke für deinen zuspruch und -
stimmt, mit kindern im i-net ist es ja wieder was anderes (s. link...) diesbezüglich passt grad auch: wenn sie zB. nicht rechtzeitig die bei erhalt (!) kostenpflichtigen sms am auf die mama angemeldeten tarifhandy abbestellen - hier hat mir der betreiber dann einfach so 10 euro gutgeschrieben, da bin ich dann auch irgendwie davon ausgegangen, dass er eigentlich im unrecht war.